1. Das Mitglied ist berechtigt alle, gemäß seiner gebuchten Tarife, dem Training dienenden Einrichtungen, während der offiziellen Öffnungszeiten in der Fitness & Sport GmbH in Fellbach zu benutzen. Die Öffnungszeiten sind im Aushang des Fitnessstudios bekannt gegeben. Die Änderungen dieser Öffnungszeiten sowie geringfügige Anpassungen des Leistungsangebotes sind vorbehalten. Die Fitness & Sport GmbH verpflichtet sich mindestens ein Fitnessstudio mit einem adäquaten Trainings- und Sportangebot zum gebuchten Tarif bereitzustellen.
2. Die Rechte des Mitglieds aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Änderungen der Anschrift und der Daten des Bankeinzugs sind unverzüglich mitzuteilen.
3. Es gilt die Hausordnung des jeweiligen Fitnessstudios, diese ist zwingend einzuhalten. Grobe Regelverstöße gegen die Hausordnung werden mit einem Hausverbot geahndet. Laufende Beiträge sind weiter zu entrichten. Etwaige Sachbeschädigungen werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
4. Der Gesamtbeitrag ist im Voraus zu entrichten und wird entweder wöchentlich freitags oder monatlich zum 1-ten abgebucht. Eine vorvertragliche Nutzung ist kostenpflichtig und wird Tag genau ermittelt. Kommt das Mitglied mit mindestens zwei Monatsbeiträgen schuldhaft in Verzug, wird der gesamte Restbeitrag bis Ende der Laufzeit sofort fällig. Bei Rücklastschriften berechnet die Fitness & Sport GmbH eine Gebühr von 5,00 € pro Rücklastschrift. Bankgebühren aufgrund von Rücklastschriften hat das Mitglied zu tragen. Für die erste Mahnung wird eine Gebühr in Höhe von 5,00 € fällig. Bei weiteren Mahnungen sind die gesetzlichen Verzugskosten zu bezahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung des Grundbeitrags besteht auch dann, wenn die angebotenen Leistungen von dem Mitglied nicht in Anspruch genommen werden sollten. Die Kosten für nicht in Anspruch genommene Tarife oder gebuchte Termine werden nicht erstattet.
5. Bei der vereinbarten Laufzeit 12/24 Monaten handelt es sich immer um eine vertragliche Grundlaufzeit, mit der gleichen Anzahl an zahlaktiven Monaten, diese Mindestlaufzeit bleibt von sonstigen Aktionen unberührt. und mit dem ersten Beitrag eingezogen. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist nach der Erstlaufzeit möglich. Der Vertrag muss 13 Wochen vor Ablauf, in Textform, gegenüber der Fitness & Sport GmbH gekündigt werden, ansonsten verlängert er sich automatisch und kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Vertragsmonatsende gekündigt werden.
6. Vereinbaren die Vertragspartner einen Sonderpreis so gilt dieser ab Vertragsbeginn, längstens für die Dauer der Grundlaufzeit. Danach wird der monatliche Betrag an den jeweils gültigen monatlichen Beitrag angepasst. Spezielle Preisnachlässe werden nur unter Vorlagen eines entsprechenden rechtsgültigen Dokuments bearbeitet. Das Mitglied ist verpflichtet diesen Nachweis unaufgefordert zu erbringen.
7. Mitglieder können Ihren Vertrag max. 13 Wochen pro Kalenderjahr beitragsfrei melden. Für alle Beitragspausen müssen Mitglieder einen Antrag stellen. Der Vorlauf beträgt 7 Tage. Eine gesonderte Bestätigung erhält das Mitglied durch das Studio, in Textform. Mit der Bestätigung willigt das Mitglied ein die Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5,00/Antrag vom Konto des Mitglieds mit der nächsten Beitragsbuchung einzuziehen. Die bewilligten Pausen verlängern den Vertrag beitragspflichtig, um dieselbe Zeit.
8. Die angegebenen personenbezogenen Daten unterliegen dem Datenschutz und werden mit Mitgliedschaft EDV-technisch gespeichert und im Rahmen der Mitgliedschaft verarbeitet. Die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes werden eingehalten.
9. Die vorstehenden Preise verstehen sich als Bruttopreise. Bei Veränderungen des Umsatzsteuersatzes durch den Gesetzgeber ist die Fitness & Sport GmbH berechtigt den Mitgliedsbeitrag entsprechend anzupassen. Eine jährliche Erhöhung des wöchentlichen Mitgliedsbeitrages in Höhe von bis zu 1,50 € pro Woche ist jederzeit nach Ende der Erstlaufzeit möglich.
10. Das Mitglied bestätigt mit seiner Unterschrift, dass es eine Kopie des Mitgliedschaftsantrages erhalten hat und einer Verwendung seiner Daten für werbliche Zwecke der Fitness & Sport GmbH zustimmt.
Salvatorische Klausel:Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner sind verpflichtet, unwirksame Bestimmungen als bald durch neue wirksame Vereinbarungen zu ersetzen, die dem ursprünglichen Vertragszweck möglichst nahekommen.Gleiches gilt für eine Regelungslücke. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.